Investive Maßnahmen im Bestand
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Bewilligung von Darlehen ist den Städten übertragen. Für eine weitergehende Beratung empfiehlt es sich, Kontakt mit der zuständigen Bearbeiterin aufzunehmen.
Herr Stock
Zimmer 32, 3. OG.
Telefon (0209) 169 4229
Dienstgebäude
Rottmannsiepe 5
45894 Gelsenkirchen
Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes Nordrhein-Westfalen wird ab 2006 ein investives Bestandsförderprogramm mit drei Schwerpunkten aufgelegt. Dieses soll dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und in ihrem Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können. Dazu zählen:
| - | Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand |
| - | Bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen |
| - | Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 60er und 70er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten |
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