Bauleitplanung in Gelsenkirchen

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Stadtgebiet. Sie ist gegliedert in die "vorbereitende Bauleitplanung" (Regionaler Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet) und die "verbindliche Bauleitplanung" (Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Stadtgebiets).

Darüber hinaus werden im Landschaftsplan die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Sein Geltungsbereich erstreckt sich nur auf den so genannten Außenbereich, also auf Flächen, für die keine Bebauungspläne bestehen.

Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und des Landschaftsplans erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Mitwirkung an der Planung. Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen über die verschiedenen Planarten und über laufende Planungsverfahren:

Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan  
Informationen zum
Regionalen Flächennutzungsplan
 
Informationen zu Bebauungsplänen in Gelsenkirchen  
Informationen zu
Bebauungsplänen
in Gelsenkirchen
 
Informationen zum Gelsenkirchener Landschaftsplan  
Informationen zum
Gelsenkirchener 
Landschaftsplan

 
Pfeilweitere Satzungen nach dem Baugesetzbuch in der Stadt Gelsenkirchen

 

 

 

Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan

Informationen zu Bebauungsplänen

Informationen zum Landschaftsplan

 

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