Bauleitplanung in Gelsenkirchen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Stadtgebiet. Sie ist gegliedert in die "vorbereitende Bauleitplanung" (Regionaler Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet) und die "verbindliche Bauleitplanung" (Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Stadtgebiets).
Darüber hinaus werden im Landschaftsplan die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Sein Geltungsbereich erstreckt sich nur auf den so genannten Außenbereich, also auf Flächen, für die keine Bebauungspläne bestehen.
Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und des Landschaftsplans erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Mitwirkung an der Planung. Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen über die verschiedenen Planarten und über laufende Planungsverfahren:
Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan
Informationen zu Bebauungsplänen
Informationen zum Landschaftsplan

Stadtplanung in Gelsenkirchen



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