Bebauungspläne in Gelsenkirchen
Bebauungspläne werden aufgestellt, um für Teilgebiete des Stadtgebietes die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Zum einen dienen Bebauungspläne dazu, die Errichtung von Wohn- oder Gewerbebetrieben, Gemeinbedarfseinrichtungen oder Freiflächen zu ermöglichen. Zum anderen werden Bebauungspläne aufgestellt, um städtebauliche Mißstände zu beseitigen. Da Bebauungspläne eine unmittelbare Rechtswirkung entfalten, werden Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit bei der Planaufstellung in besonderer Weise eingebunden.
Nachdem bisher die Entwürfe der Bebauungspläne lediglich in den städtischen Dienststellen eingesehen werden konnten erhalten Sie nun die Gelegenheit, sich über das Internet über Bebauungspläne zu informieren. Bitte beachten Sie, dass rechtsverbindliche Auskünfte nur nach den Originalplänen erteilt werden können.
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Bebauungsplan-Auskunft Über eine grafische Benutzeroberfläche können im Auskunftssystem Informationen über rechtskräftige und im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne, Veränderungssperren und weitere Satzungen abgerufen werden. |
Auskünfte erteilen Ihnen im Rathaus Gelsenkirchen-Buer:
Frau Kirchhoff
Rathaus Buer, Zimmer 406
Telefon (0209) 169-4112
E-Mail claudia.kirchhoff@gelsenkirchen.de
Frau Mast
Rathaus Buer, Zimmer 406
Telefon (0209) 169-4195
E-Mail tanja.mast@gelsenkirchen.de
Frau Kretschmann
Rathaus Buer, Zimmer 406
Telefon (0209) 169-4383
E-Mail sabine.kretschmann@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan
Informationen zu Bebauungsplänen
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