Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen
Im Landschaftsplan werden auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Sein Geltungsbereich erstreckt sich nur auf den Außenbereich, um nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidieren.
Über den Landschaftsplan werden mit textlichen Regelungen und entsprechenden Plandarstellungen die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbesandteile festgesetzt. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Nutzung in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (z.B. Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie z.B. die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anlage oder Anpflanzung von Flurgehölzen, Bienenweidegehölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelgehölzen, die Herrichtung geschädigter oder nicht mehr genuzter Grundstücke, Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes insbesondere zur Erhaltung von Tal- und Hangwiesen sowie von Grünflächen in Verdichtungsgebieten und auch die Anlage von Wanderwegen, Parkplätzen, Liege- und Spielwiesen.
Seit 2000 ist der Gelsenkirchener Landschaftsplan rechtsverbindlich. Sein Geltungsbereich umfasst etwa die Hälfte des Stadtgebietes. Änderungen des Plans werden erforderlich, wenn neue Bereiche in den Landschaftsplan aufgenommen werden sollen (z.B. Kohlehalden, die aus der Bergaufsicht entlassen wurden), oder wenn sich städtebauliche Ziele geändert haben und ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Diese Änderungen sind mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit verbunden und müssen von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden.
In Gelsenkirchen erstrecken sich die wesentlichen zusammenhängenden noch vorhandenen Teile der ursprünglichen Landschaft vom Norden Scholvens und Hassels über Resse und die Resser-Mark nach Süden bis zur Emscher. Ein kleiner Bereich liegt im Westen von Buer-Mitte und erstreckt sich bis in den Ortsteil Beckhausen.
In allen übrigen Teilen der Stadt sind nur noch Fragmente ursprünglicher Landschaft vorhanden. Etwa in der räumlichen Mitte der Stadt liegt ein großer, künstlich geschaffener Grünbereich mit Lohmühlental, Schloss Berge, Hauptfriedhof und Berger Feld.
Südlich des Kanals existiert ursprüngliche Landschaft so gut wie nicht mehr.
Grundsätzlich ist bei der Landschaftsplanung der großräumige Zusammenhang, auch wenn er von der Siedlungsentwicklung überdeckt ist, im Auge zu behalten. Aus Gründen der Handhabbarkeit des umfangreichen Landschaftsplan-Werkes ist das Gelsenkirchener Landschaftsplangebiet in Planungsräume unterteilt.
Unter Berücksichtigung der feststellbaren planungsrelevanten, ökologisch begründeten Landschaftseinheiten führt dies vor allem im Norden und Osten des Plangebietes zu großflächigen Planungsräumen. Hauptsächlich südlich des Kanals sind die im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegenden Flächen zum Teil stark beeinträchtigt und durch Siedlungsbereiche erheblich untergliedert. Dies führt in diesem Bereich zu teilweise kleinflächigen Planungsräumen, die nicht mehr nach landschaftlichen Zusammenhängen, sondern aufgrund ihrer räumlichen Lage und der gleichgearteten Probleme bzw. Qualitäten abgegrenzt wurden.
Die Umsetzung des Landschaftsplans erfolgt durch Inanspruchnahme von Fördermitteln. Die konkreten Einzelmaßnahmen werden im Rahmen von Durchführungsplanungen gesondert erarbeitet, vorgestellt und beraten.
Ansprechpartner im Referat Stadtplanung:
Frau Kazmierczak
Rathaus Buer, Zimmer 315
Telefon (0209) 169-4110
E-Mail rita.kazmierczak@gelsenkirchen.de
Frau Neumann
Rathaus Buer, Zimmer 452
Telefon (0209) 169-4478
E-Mail marianne.neumann@gelsenkirchen.de
| Dokumente zum Download | ||||||||
Texte zum Landschaftplan Informationen zu den Änderungen und Ergänzungen des Landschaftsplanes |
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Karten:
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