Umnutzung des Geländes der ehemaligen Kinderklinik an der Westerholter Straße

Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, den Bereich der ehemaligen Kinderklinik an der Westerholter Straße einer neuen Wohnnutzung zuzuführen. In das übergeordnete Planverfahren, dem Regionalen Flächennutzungsplan für die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, wurde dieses Ziel eingebracht und abschließend inklusive der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen als "Wohnbaufläche" dargestellt.

Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 27,6 ha und umfasst überwiegend städtisches Grundeigentum. Die bereits mit Wohngebäuden bebauten Grundstücke Westerholter Straße 136 bis 140 sowie 146 und 148 sowie der östliche Teil der landwirtschaftlichen Flächen befinden sich in Privatbesitz.

Die Stadt Gelsenkirchen hat zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kinderklinik an der Westerholter Strasse einen Wettbewerb mit dem Ziel durchgeführt, das Grundstück nachhaltig für eine Wohnbebauung zu qualifizieren.

Am 24. April 2012 hat die Jury die Arbeit des Planungsteams reicher haase associierte GmbH und der Planergruppe Oberhausen mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Der Wettbewerbsentwurf bildet die Grundlage für das am 05.07.2012 vom Rat der Stadt Gelsenkirchen eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 412 "Waldquartier an der ehemaligen Kinderklinik".

Da Nachjustierungen an der Wettbewerbsarbeit vorzunehmen waren, wurde das prämierte Büro mit der Erarbeitung dieser Planungsvorgabe beauftragt. Das überarbeitete städtebaulich freiraumplanerische Konzept wird nun konkretisiert und der Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Neben den Arbeiten verschiedenster Fachdienststellen der Stadtverwaltung sind Gutachten und Fachbeiträge z.B. zu den Themen Lärm, Boden, Geothermie und Artenschutz und auch (Detail-) Planungen z.B. zur Entwässerung und verkehrlichen Erschließung durch externe Büros zu erbringen. Die entsprechenden Aufträge hierzu wurden noch in 2012 vergeben. Leider können verschiedene vor Ort durchzuführende Untersuchungen, die für die weitere Konkretisierung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes maßgebend sind, witterungsbedingt erst später als geplant vorgenommen und die Ergebnisse ausgewertet werden.

Die frühzeitige Beteiligung mit Vorstellung des Vorentwurf und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung ist der nächste "öffentliche" Schritt im Bebauungsplanverfahren Nr. 412.1 der Stadt Gelsenkirchen "Waldquartier an der ehemaligen Kinderklinik". Sobald hierfür ein genauer Termin festgelegt ist, wird er ortsüblich bekannt gemacht sowie in der Presse angekündigt werden.

Informationen zum Download:
PDF-LogoAufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 412
PDF-LogoLageplan



Der Siegerentwurf

Informationen zur städtebaulichen Planung und zum Wettbewerbsverfahren
erteilt Ihnen im Referat Stadtplanung:

Herr Föcking
Rathaus Buer, Zimmer 303
Telefon (0209) 169-4029
E-Mail peter.foecking@gelsenkirchen.de


Sofern Sie in die Interessentenliste aufgenommen werden wollen, die per "Newsletter" über wesentliche aktuelle Entwicklungen informiert wird, senden Sie bitte eine E-Mail (mit Angabe Ihrer Postanschrift).

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Ansicht des Siegerentwurfs


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