Mitwirkungsmöglichkeiten an der Planung

Stadtplanung ist ein Prozess des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen und gleichermaßen ein politischer Prozess der demokratischen Willensbildung. Zentrales Element räumlicher Planung ist die Abwägung unterschiedlicher Belange, die von verschiedenen Akteuren eingebracht werden.

Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Zu jedem Planungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung zu äußern. Im Referat Stadtplanung wird bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen sowie bei Änderungen des Flächennutzungsplans oder des Landschaftsplans die Öffentlichkeit zur Mitwirkung aufgefordert.

In zwei Stufen haben Sie die Möglichkeit, sich an den Planungsprozessen zu beteiligen: Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgeranhörung) werden die grundsätzlichen Ziele des Planungsprojektes diskutiert. Wenn sich die Planung konkretisiert hat, erfolgt die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit noch einmal die Gelegenheit zur Äußerung.

PfeilAktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen

 

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Stadtplanung Gelsenkirchen

Stadtplanung in Gelsenkirchen