Beteiligung der Öffentlichkeit

22. August bis 02. September 2011

Satzung der Stadt Gelsenkirchen zur Festlegung des Gebiets für die 
Immobilien- und Standortgemeinschaft Karl-Meyer-Straße Ost e.V.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit vor Erlass der

Satzung der Stadt Gelsenkirchen zur Festlegung des Gebiets für die
"Immobilien- und Standortgemeinschaft Karl-Meyer-Straße Ost e.V."
und Erhebung von Abgaben nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISSG NRW) 


soll in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchgeführt werden. Nach § 3 Abs. 4 des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) vom 10. Juni 2008 ist die Öffentlichkeit vor Erlass der Satzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Ziele der Planung:
In Rotthausen hat sich die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Karl-Meyer-Straße Ost e.V. gegründet. Ziele für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft sind Attraktivitätssteigerung der Karl-Meyer-Straße und Belebung des Geschäftsbesatzes.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Unterlagen aus vom 22.08.2011 bis einschließlich 02.09.2011 bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung, Wissenschaftspark, Munscheidstr. 14, Pavillon 7, Raum 7.1.6 und beim Referat 61 - Stadtplanung der Stadt Gelsenkirchen, Rathaus in Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstr. 12, 3. Etage, Zimmer 315, während der Öffnungszeiten
MO, DI, MI 08:00 - 16:00 Uhr, DO 08:00 - 18:00 Uhr und FR 08:00 - 13:00 Uhr.

Zur Auskunfterteilung bzw. zur Erörterung stehen MItarbeiter/-innen der Stabstelle Wirtschaftsförderung und des Referates 61 - Stadtplanung der Öffentlichkeit während der Auslegungszeiten zur Verfügung.

Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern.

Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den Rufnummern 169-4790 (Herr Lamfried) oder 169-4110 (Frau Kazmierczak) zu vereinbaren.

Des weiteren besteht auch Gelegenheit, die Planunterlagen im BÜRGERcenter an der Husemannstr. 32 einzusehen.

Öffnungszeiten des BÜRGERcenter MO,DI 08:00 - 16:00 Uhr, MI 08:00 - 14:00 Uhr, DO 08:00 - 18:00 Uhr und FR 08:00 - 13:00 Uhr

Gebietsabgrenzung der ISG

PDF-LogoAmtsblatt Nr. 32/2011 vom 12. August 2011

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Für die richtige Wiedergabe des Veröffentlichungstextes wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist der im Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen veröffentlichte Text.

 

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